Kosten & Abrechnung
Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell private Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Heilpraktiker-Gebührenverzeichnis (GebüH). Eine Vielzahl an Krankenkassen beteiligt sich inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten. Eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse könnte sich daher lohnen. Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung auf Basis des GebüH. Gegebenenfalls können Sie Ihre Rechnungen dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen für die Anerkennung bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen unsere Zertifikate gerne zur Verfügung.
Wir sind Mitglied im Verband der freien Osteopathen.
Hierbei erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern leistungsbezogen. Die Osteopathie ist keine Wellness-Dienstleistung, die einem starren Zeitrahmen unterliegt. Auf Wunsch erläutere ich Ihnen gerne, wie der endgültige Rechnungsbetrag für Ihre Behandlung zustande kommt.
Die Dauer einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten. Der Rechnungsbetrag liegt zwischen 50,00€ – 80,00€.
Sind Sie zum ersten Mal zu einer Behandlung in der Praxis, verstehen wir den Termin als Erstaufnahme und es werden für Sie etwa 50 bis 60 Minuten eingeplant. Somit bleibt mir als Therapeut genügend Raum, um eine vollständige Anamnese in vertrauensvoller und ruhiger Atmosphäre zu erheben, Ihre Krankengeschichte zu verstehen und eine ausführliche Untersuchung durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine befundorientierte osteopathische Behandlung.
Die Behandlung von Säuglingen und Kindern ist in der Regel kürzer und dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Wie lange behandelt werden kann, ist immer vom Gemütszustand des Kindes abhängig und wird von mir flexibel gehandhabt. Die Kosten für eine pädiatrische Behandlung belaufen sich auf 50,00€ – 80,00€.
Über die Zahlungsmodalitäten können wir zusammen ganz offen vor der ersten Sitzung sprechen.